Banken und Sparkassen müssen sich über die wirtschaftliche Situation ihrer Kreditnehmer informiert halten (§ 18 KWG). Für die Bonitätsprüfung müssen Jahresabschlüsse erfasst und analysiert werden. Das geschieht IT-gestützt. Nun steht auch für die Übertragung der Abschlüsse ein fortschrittliches, digitalisiertes Verfahren zur Verfügung: der Digitale Finanzbericht (DiFin). Dieser ermöglicht die vereinfachte, zeitgemäße digitale Einreichung von Abschlüssen nach einheitlichem Datenübertragungsstandard. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Homepage des Digitalen Finanzberichts: digitaler-finanzbericht.de.
Die Einreichung des Jahresabschlusses ist einfach, sicher und transparent. So übermitteln Sie Ihren Digitalen Finanzbericht:
Der Digitale Finanzbericht ermöglicht allen Beteiligten eine nachhaltige Reduzierung des Zeit- und Kostenaufwands bei der Übermittlung und Verarbeitung von Jahresabschlüssen. Ein wesentlicher Teil der Kreditentscheidung kann beispielsweise dadurch beschleunigt werden, dass die Abschlussdaten durch die elektronische Übermittlung schneller zur Verfügung stehen. Außerdem ist die Datenübertragung sicher und dokumentiert. Vertraulichkeit und Integrität der übertragenen Daten sind wesentliche Pluspunkte des Digitalen Finanzberichts.
Aufgrund der steuerlichen Anforderungen sind inzwischen praktisch alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland mit der technischen Möglichkeit ausgestattet, ihre Jahresabschlüsse (auch) im XBRL-Format darzustellen. Der Digitale Finanzbericht bringt daher insoweit keine zusätzlichen technischen Anforderungen an die berichtenden Unternehmen mit sich. Vielmehr werden die bereits getätigten Investitionen in die XBRL-Technik ein weiteres Mal nutzbar gemacht.
Nein, die benötigten Informationen ergeben sich wie bisher aus der Beziehung zwischen Firmenkunde und Sparkasse. Berichtsumfang und Informationstiefe ändern sich durch den Digitalen Finanzbericht gegenüber der bisherigen Abgabe des Jahresabschlusses nicht. Die Änderungen betreffen nur die Art der Übermittlung der Abschlussdaten.
Sämtliche gesetzliche und vertragliche Pflichten im Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherheit gelten unter dem Digitalen Finanzbericht uneingeschränkt fort.
Der Digitale Finanzbericht setzt auf Technologien zur Authentifizierung und zur Verschlüsselung, die im Finanzdienstleistungsbereich erprobt und bewährt sind. Die Übertragung erfolgt direkt und ohne Zwischenstation. Dadurch ist der zuverlässige Schutz der Abschlussdaten auf dem Übertragungsweg gewährleistet.
Überdies wird ein besonderes Augenmerk auf die verlässliche Identifikation des Übermittlers gelegt, sodass Bilanzen nur von autorisierten Nutzern versendet werden können.
Somit erfolgt die Datenübertragung beim Digitalen Finanzbericht sicher sowie dokumentiert und die Daten sind vor unberechtigtem Zugriff und vor Veränderung geschützt.